Nachbericht

Thema : Die neue Kfz-Zusatzversicherung und Ehrenamtsversicherungen
Nummer : 05-03
Termin : 12.10.2005
Ort : Vereinsheim des TSV Tettnang (Anfahrbeschreibung)
Beginn : 19:00 Uhr
Referent : Jörg Schlegel - ARAG Sportversicherung
Inhalt :

Die ARAG bietet seit dem 01.01.2005 die Kfz-Zusatzversicherung nach einem neuen Deckungskonzept an. Welche Neuerungen haben sich ergeben? Was ändert sich für die Vereine? Welche Fahrten sind versichert?

Das Seminar gibt im Detail Antworten.

Die Ehrenamtsversicherung. Was steckt dahinter? Was bedeutet gesetzlicher Unfallschutz bei Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein? Ab wann gilt dieser Schutz? Wie verhält sich dieser zum Sportversicherungsvertrag des WLSB?

Darauf gibt es Antworten.

 

Neuer Sport – Versicherungsvertrag des WLSB
Neuerungen und Veränderungen zum
Versicherungsschutz der Vereine

 

Bereits beim ersten Infoabend am 02.03.05 des Sportkreises Bodensee e.V. sollte den in den Vereinen Verantwortlichen zu Thema Versicherungsschutz im Ehrenamt alles Wissenswerte übermittelt werden 32 interessierte Vereinsmitglieder und 5 Abgeordnete des Sportkreises waren hierzu erschienen. Auf Grund der Komplexität des Themas und weil der WLSB die Vorgaben der VBG nicht gänzlich akzeptieren und kommentarlos übernehmen wollte, konnte dieses primäre Thema nur am Rande gestreift werden. Behandelt wurden deshalb die bis dato bekannten und verabschiedeten Änderungen der KFZ- Zusatzversicherungen. Aus den vielzähligen und weitreichenden Fragestellungen aus dem Interessentenkreis war abzuleiten, daß es gerade bei der KFZ – Zusatzversicherung im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten viele offene Fragen zu behandeln gibt. Von Herrn Schlegel von der ARAG Stuttgart bzw. Sachreferent für den WLSB wurde zu den einzelnen Fragen generell Stellung genommen und eine detaillierte Beantwortung in einem weiteren Informationsabend auf den 12.10.05 vertagt. Bei obigem Gesprächsabend wurden detaillierte Aussagen und Hinweise zur Vorgehensweise und Bearbeitung von Problemfällen gegeben und darauf hingewiesen, daß hierbei nur noch die neuen Formulare zu verwenden sind. Erklärt wurde zusätzlich, daß der bisherige Sportversicherungsvertrag (aus dem Jahre 92) nicht in einzelnen Punkten durch einzelne neue Paragraphen ergänzt werden kann, sondern daß entweder der bisherige alte Vertrag, Ausgabe 01.08.92, beibehalten wird bzw. besser auf den heute gültigen KFZ – Zusatzversicherungsvertrag umgestellt werden sollte.
Um einen besseren Versicherungsschutz den Betroffenen zu gewähren empfiehlt Herr Schlegel nachdrücklich die Umstellung auf den neuen Vertrag, gibt aber zu bedenken, daß jeder Verein auf Grund der entstehenden Mehrkosten selbst entscheiden muß welcher Vertrag für ihn ein ausreichender und umfassender Versicherungsschutz bietet. Um die Details im neuen Vertrag hinterfragen zu können wurde allen Anwesenden ein Merkblatt der Akademie für Arbeits- Sicherheit- und Gesundheitsschutz der VBG, der vertraglichen Bestimmungen zur KFZ – Zusatzversicherung mit Rechtschutz für Sportvereine der ARAG, der neue Sportversicherungsvertrag der WLSB und deren wichtigsten Änderungen seit Ausgabedatum 01.01.02, die Broschüre „Sportversicherungen des WLSB“ gültig ab 01.01.02. in Abstimmung mit der ARAG Sportversicherung und die Sonderdrucke „verbesserter Deckungsschutz gültig ab 01.01.05 zur KFZ – Zusatzversicherung mit Rechtschutz, und das Merkblatt 2002 zum Sportversicherungsvertrag des WLSB an alle Teilnehmer ausgehändigt. An Hand dieser Unterlagen wurden als Schwerpunktthema behandelt: welche Fahrzeuge sind wie versichert, wann und bei welchen Einsätzen sind Fahrzeuge versichert, bei welchen Veranstaltungen besteht Versicherungsschutz, wie ist der Versicherungsschutz bei mehrtägigen Veranstaltungen, welche Fahrten sind geschützt, welcher Anspruch besteht als Ausgleich nach Vorleistungspflicht, nach der eigenen Fahrzeug- Kaskoversicherung, welche Zusatzleistungen zum Standartschutz können vereinbart werden, welcher Schutz besteht bei Bau- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Immobilien und beim Auf- und Abbau für Einrichtungen von Sportveranstaltung, sowie welche Insassen- Unfallversicherungsschutz ist oportun.
Wie aus der Übersicht der angesprochenen Themen zu entnehmen ist wurden äußerst praxisnahe und für jeden Verein und Vereinsverantwortliche bzw. ehrenamtlich verantwortlich Tätigen interessante Themen angesprochen und erörtert, schade war nur, daß bei dem am 12.10.05 abgehaltenen Info – Abend, zu Gast beim TSV – Tettnang, nur 18 Teilnehmer von 6 Vereinen aus dem Zuständigkeitsbereich von dem Sportkreis Bodensee e.V. anwesend waren. Davon waren vom TSV – Tettnang allein 10, vom Sportkreis Bodensee 2 Teilnehmer und die Restlichen 6 Teilnehmer von 4 Vereinen.
Es ist bedauerlich, daß so wenige Vereine an dem so wichtigen Thema „Versicherungsschutz im Vereinsalltag“ Interesse bekundeten.

15.10.05

Horst G. Steib
Pressereferent
Sportkreis Bodensee e.V.