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Sport mit Geflüchteten: Sonderfördermittel bis 15.11.2016!

Sportkreis informiert über Zuschussmöglichkeiten

Förderung ist rückwirkend möglich

Sportkreis - In den vergangenen Monaten haben sich viele Sportvereine mit schneller und unkomplizierter Hilfe für geflüchtete Menschen engagiert. Dieser Einsatz wird jetzt über das Programm „Integration durch Sport“ finanziell unterstützt. Das Bundesministeriums des Inneren sowie der Deutsche Olympische Sportbund sind die Geldgeber.

Die Fördergelder sind von Sportvereinen für Maßnahmen mit Geflüchteten und für Geflüchtete im Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 abrufbar. Dabei können Kleinprojekte von bis zu 10 Abteilungen eines Sportvereins eingereicht werden. Es ist keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Für jedes Projekt können bis zu 1.000 Euro aus dem Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden. Maximal kann ein Verein also für seine Kleinprojekte 10.000 Euro erhalten.

So geht’s

Um von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren zu können, muss ein Finanzierungsplan (siehe Mehr Infos)ausgefüllt und beim WLSB eingereicht werden. Dieser Bogen dient der Erhebung des konkreten Bedarfs Ihres Sportvereines. Stichtag ist der 15. November 2016. Ist der Finanzierungsplan eingereicht, nimmt der WLSB Kontakt mit dem Sportverein auf. Dabei wird das weitere Verfahren abgesprochen.

Mehr Infos​​

Weitergehende Informationen und Formulare gibt’s beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) bei ​​David Scholz (Telefon: 0711 / 28077-166, david.scholz@wlsb.de) oder Regina Dietz (Telefon: 0711 / 28077-165, regina.dietz@wlsb.de), www.wlsb.de (Fördermittel)

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