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Antragsfrist 30.06.2020 - WLSB fördert Integration und Inklusion in Sportvereinen


  • Frist für Anträge läuft bis zum 30. Juni

  • Sportkreis-Präsidentin Eveline Leber empfiehlt Vereinen, finanzielle Unterstützung zu nutzen

Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat die beiden Förderprogramme für Integration und Inklusion im Sport erneut aufgelegt. Die 5700 Sportvereine in Württemberg können ihre Anträge für Aktivitäten in diesem Jahr Bis zum 30. Juni bei der WLSB-Geschäftsstelle einreichen. Zuschüsse werden für zeitlich begrenzte Aktionen genauso wie für längerfristig angelegte Projekte oder Dauerangebote gewährt.


In beiden Programmen ist die Liste der förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben umfangreich. Im Integrationsprogramm gehören zum Beispiel Aktionstage genauso dazu wie Honorare für freiwillig Engagierte. Mit den Fördermitteln für Inklusion wiederum können etwa der Kauf spezieller Sport- und Spielgeräte, Übersetzungen in leichte Sprache oder das Personal für inklusive Sportgruppen unterstützt werden.

Die Sportkreis-Präsidentin Eveline Leber ruft die Sportvereine im Kreis dazu auf, die WLSB-Zuschüsse zu nutzen. Denn: „Beide Förderprogramme sind breit angelegt und eine wichtige Hilfe für die Anstrengungen der Vereine, Integration und Inklusion voranzubringen. Sowohl Vereine, die schon länger aktiv sind, als auch jene, die erst mit Angeboten anfangen, sollten die WLSB-Unterstützung nutzen.“


Das Förderprogramm „Integration durch Sport“ ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Mitgliedsorganisationen. Gefördert wird es durch das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und in Baden-Württemberg durch den Landessportverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Sportbünden umgesetzt. Das Förderprogramm „Inklusion im und durch Sport“ wird aus den Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.


Weitere Informationen: www.wlsb.de/foerdermittel

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