WLSB stellt Fördermittel für Inklusion im und durch Sport zur Verfügung - Anträge bis 15.10.2017

Der Sport kann ein wichtiger Motor für die Inklusion sein. Im und durch Sport besteht
 

 
die Möglichkeit, spielerisch Grenzen zu überwinden. „Einfach machen!“ als Leitmotto
 

 
heißt nicht, dass Inklusion – die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und
 

 
ohne Behinderung – einfach ist. Oft hilft es aber, einfach „mal“ zu machen und einen
 

 
Anfang zu wagen. Die größte Barriere, die es dabei abzubauen gibt, ist die im Kopf.
 

 
„Wenn es uns gelingt frei zu sein, ungezwungen auf Menschen mit Behinderung
 

 
zuzugehen, dann gelingt das Miteinander leichter“, bringt es WLSB-Präsident
 

 
Andreas Felchle auf den Punkt. Menschen mit Behinderung dürfen dabei nicht
 

 
benachteiligt werden, möchten aber auch nicht anders behandelt werden als Nicht-
 

 
Behinderte.
 

 
Den Einsatz der Sportvereine, Fachverbände und Sportkreise im Themenfeld
 

 
Inklusion unterstützt der Württembergische Landessportbund (WLSB) finanziell aus
 

 
Mehrmitteln des Solidarpakts III, die die Landesregierung dem Sport für die Bereiche
 

 
Integration und Inklusion zur Verfügung gestellt hat. Fördergelder können ab sofort,
 

 
und am besten so schnell wie möglich, beim WLSB beantragt werden.


 
Anträge sind bis zum 15. Oktober zu stellen


 

 
Neben kleineren Projekten und Maßnahmen ganz nach dem Motto „Einfach
 

 
machen!“ sind auch größer angelegte Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen, die
 

 
sich dem Thema Inklusion annehmen oder bereits angenommen haben, förderfähig.
 

 
Kooperieren Mitgliedsorganisationen mit Institutionen außerhalb des organisierten
 

 
Sports, können entsprechende inklusive Projekte, Veranstaltungen etc. ebenfalls
 

 
gefördert werden.
 

 
„Damit möchten wir vor allem langfristig angelegte und nachhaltige Projekte zur
 

 
Inklusion im und durch Sport unterstützen“, erklärt Christine Vollmer, WLSB-
 

 
Vizepräsidentin für Sportentwicklung. Denn diese seien der Schlüssel zu einer
 

 
offenen und vielfältigen Vereinslandschaft.
 

 
Anträge können für Maßnahmen und Projekte gestellt werden, die im Zeitraum
 

 
01.01. – 31.12.2017 stattgefunden haben oder noch stattfinden werden. Die
 

 
Förderanträge sind aber in jedem Fall bis zum 15. Oktober beim WLSB
 

 
einzureichen.
 
Alle Informationen zur Beantragung der Fördermittel gibt es unter www.wlsb.de in
 
der Rubrik „Fördermittel“.
 
der Rubrik „Fördermittel“.


 
WLSB-Ansprechpartner „Inklusion im und durch Sport“
 

 
Ines Rathfelder: ines.rathfelder@wlsb.de, Tel. 0711 / 28077-177

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