Sportvereine profitieren von Landkreis-Zuschüssen
ARGE-Verteilerausschuss hat getagt
Mit insgesamt 43.500 Euro sind die heimischen Sportvereine im Landkreis Bodensee bedacht worden. Der ARGE-Verteilerausschuss, der für die Verteilung der Gelder zuständig ist, hat einstimmig beschlossen, 35 Anträgen stattzugeben.
„Zunächst einmal möchte ich dem Kreistag des Bodenseekreises danken, dass er eine Erhöhung der Fördergelder für die Sportvereine beschlossen hat“, sagte Eveline Leber, Vorsitzende des Verteilerausschusses. Mit dem Geld werden unter anderem Aktionen bezuschusst, die die Integration und Inklusion fördern.
Normalerweise werden die Sportfördermittel der Landkreise über die Sportkreise verteilt. Weil der Sportkreis Bodensee aber nur den württembergischen Teil des Landkreises abdeckt und der südbadische Sportverband keine ähnlichen Strukturen kennt, gibt es im Bodenseekreis eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die sich um die Verteilung kümmert. Diesem Verteilerausschuss gehören Vertreter aus badischen und württembergischen Sportvereinen an. Den Vorsitz hat Eveline Leber kraft Amtes als Sportkreispräsidentin. Die organisatorische Abwicklung übernimmt gemäß ARGE-Satzung die Geschäftsstelle des Sportkreises Bodensee.
„Der Sport entfaltet insbesondere durch seine global gültigen Regelwerke und Werte große integrative und inklusive Wirkung vor Ort, die durch gemeinsame Unternehmungen in der Freizeit und im Sportverein verstärkt werden“, betonte Eveline Leber. Zuschussfähig sind unter anderem Fahrten zu Meisterschaften, Vereinsjubiläen, Sportabzeichen, regelmäßige Freizeitsportangebote und Sonderprojekte wie Reha- und Behindertensportgruppen. Zuschussberechtigt sind Vereine, die dem Württembergischen Landessportbund (WLSB) oder dem Badischen Sportbund Freiburg (BSB) angehören. „Erfreulicherweise wurden insgesamt 17 Integrations- und Inklusions-Vereinsprojekte von Sportvereinen durchgeführt, wofür Anträge bewilligt werden konnten“, fand Leber.
„Sobald die Gelder vom Landkreis auf unserem Konto sind, können die Vereine mit der Überweisung rechnen“, kündigte Franz Kiechle an, der beim Sportkreis für die Finanzen verantwortlich ist.
Erstmals konnten in diesem Jahr die Anträge auch online ausgefüllt werden; ein Service, der bereits von vielen Vereinen genutzt wurde. „Danke, dass du die Programmierung übernommen hast und uns dadurch die Arbeit dauerhaft erleichtert wird“, bedankte sich Eveline Leber bei Webmaster Harald Franzen. Das nächste Jahr kann noch die konventionelle Art der Beantragung benutzt werden; ab dem Jahr 2020 soll die Online-Anmeldung verpflichtend werden. Harald Franzen kündigte für Herbst ein Online-Seminar an, um weitere Vereine für die Online-Antragstellung zu schulen. Stichtag für die Anträge von 2018 ist der 15. Februar 2019. Mehr Infos zum Thema zum Thema gibt es hier .