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„Corona-Soforthilfe“ für Sportvereine


  • 15 Euro je Mitglied für Vereine mit finanziellen Engpässen

  • Sportkreis-Präsidentin Eveline Leber: Antragsverfahren ist ehrenamtsfreundlich gestaltet

  • WLSB nimmt Anträge ab sofort und bis 30. November entgegen

Finanzielle Unterstützung für Sportvereine: Die Landesregierung hat vor wenigen Tagen die „Soforthilfe Sport“ beschlossen. Damit stehen nun rund 11,6 Millionen Euro zur Verfügung, um Sportvereinen zu helfen, die aufgrund der Beschränkungen in der Corona-Pandemie bereits in finanziellen Engpässen sind oder diese 2020 noch erwarten. „Es ist dem organisierten Sport gelungen, zusammen mit dem Kultusministerium ein unbürokratisches Hilfsprogramm aufzusetzen, dass zudem die Besonderheiten unseres gemeinnützigen Sportsystems berücksichtigt“, erklärt Andreas Felchle, Präsident des Württembergischen Landessportbundes (WLSB).

Vor allem der lange Antragszeitraum bis zum 30. November unterscheidet die „BW-Soforthilfe Sport“ von den Programmen anderer Bundesländer. „Dadurch können auch Vereine Anträge stellen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Liquiditätsproblem bekommen. Denn keiner kann vorhersagen, wie es etwa mit dem Spielbetrieb im Mannschaftsport nach den Sommerferien weitergeht“, erklärt Eveline Leber, Präsidentin des Sportkreises Bodensee. Antragsverfahren und -formular seien zudem sehr schlank gehalten, um den Ehrenamtlichen in den Vereinen den Weg zur Soforthilfe nicht unnötig zu erschweren, ergänzt Leber.

Die Richtlinien der „Soforthilfe Sport“ sehen vor, dass Hilfsgelder zur Überbrückung von existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen in diesem Jahr gewährt werden. Ein solcher Engpass liegt etwa vor, wenn die Vereinseinnahmen aus Ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 15 Euro je Vereinsmitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses. Die Soforthilfe kann bei der WLSB-Geschäftsstelle in Stuttgart ab sofort beantragt werden und wird vom WLSB nach einer formalen Prüfung zügig ausgezahlt. Anträge können bis zum 30. November gestellt werden.

Das Antragsformular sowie einer Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum Antragsverfahren gibt es hier.


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