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WLSB fördert Zusammenarbeit von Sportvereinen mit Schulen und Kindergärten - Frist bis 15.05.22

• Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Sportangebot möglich

• Frist für Anträge für das kommende Schuljahr läuft bis zum 15. Mai

• Sportkreis-Präsidentin Eveline Leber: Kinder und Jugendliche in

Bewegung bringen und sie für die Vereine gewinnen

Aufholen nach Corona: Das gilt auch für die Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen und

Kindergärten. Der Württembergische Landessportbund (WLSB) zahlt dafür den Sportvereinen je nach Umfang der Zusammenarbeit einen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Durch die Erhöhung der Landesmittel im Solidarpakt IV stehen nun für dieses Förderprogramm insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, sodass deutlich mehr Angebote in Schulen und Kindergärten finanziell unterstützt werden können. Informationen zur Förderung im kommenden Schul- und Kindergartenjahr 2022/2023 gibt es unter www.wlsb.de/foerdermittel. Die Frist für Anträge läuft bis zum 15. Mai.

In den vergangenen zwei Jahren lagen viele Vereinsaktivitäten in Schulen und Kindergärten aufgrund der Corona-Beschränkungen auf Eis oder mussten unterberochen werden. Trotzdem war die Zahl der Förderanträge für das laufende Schuljahr nur um etwa zehn Prozent zurückgegangen, bei den Kindergärten war sie sogar leicht gestiegen. „Das spricht für eine stabile

Partnerschaft, denn für beide Seiten ist die Zusammenarbeit sehr wichtig“, sagt Sportkreis-

Präsidentin Eveline Leber. Da im nächsten Schul- und Kindergartenjahr die Kooperationen wieder

uneingeschränkt möglich sein sollten, sei es jetzt wichtig, Förderanträge zu stellen, um Kinder

und Jugendliche noch mehr in Bewegung zu bringen und sie wieder für die Vereine zu gewinnen.

Weitere Informationen: www.wlsb.de/foerdermittel

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