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Die ARGE erhält vom Landratsamt Bodenseekreis jährlich einen Festbetrag zur Verteilung an die Vereine im Bodenseekreis der aus dem Altkreis Tettnang (Württemberg) und dem Altkreis Überlingen (Baden) entstanden ist. 

Für die Verteilung der Geldmittel ist der Verteilerausschuss zuständig. Dieser Verteilerausschuss wird von den Mitgliedsvereinen gewählt.

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