

Förderrichtlinien
Der Bodenseekreis stellt Fördermittel für die Sportvereine im Bodenseekreis zur Verfügung – sowohl für württembergische als auch für badische Vereine.
Diese Gelder werden vom Verteilerausschuss der ARGE Bodenseekreis verteilt.
Voraussetzungen
-
Die Sportvereine müssen Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) oder im Badischen Sportbund e.V. (BSB) sein.
-
Die Vereine müssen einen entsprechenden Antrag bei der ARGE stellen. Die Antragsfrist endet am 15. Februar des Folgejahres, in dem die Maßnahme stattgefunden hat.
-
Die Maßnahmen, für die Zuschüsse beantragt werden, müssen den Förderrichtlinien entsprechen.
-
Die Anträge können ausschließlich online ausgefüllt werden. Bereits angelegte Anträge können jederzeit bis zum 15. Februar bearbeitet werden. Dazu erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren bisher erfassten Daten von forms-receipts-noreply.... In dieser Mail ist der Link zur Weiterbearbeitung. Prüfen sie auch ihren Spam-Ordner. Wir empfehlen zuerst den Verein zu erfassen und dann über den Link in der E-Mail die Vereinsdaten zu überprüfen. Bei einem Fehler in ihrer E-Mail-Adresse erhalten sie keinen Bearbeitungslink. Laden sie die Excelliste zur lokalen Bearbeitung aus dem Formular runter und senden dieses dann bis zum 15.02 an die Geschäftsstelle per Mail zusammen mit den Nachweisdokumenten,