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Hallensport ab dem 2. Juni möglich


Bitte beachten, dass nur die öffentlichen und privaten Sportstätten freigegeben wurden - nicht der öffentliche Raum wie z. B. Wälder, Trimm-Dich-Pfade oder öffentliche Straßen!

Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 22.05.2020 für den Sport in Baden-Württemberg.

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