Weitere Lockerungen ab dem 10.06.2020

Wiedereröffnung von Sportangeboten unter Auflagen und ab dem 04 Juni 2020.
sowie der Regelungen zu Wettkämpfen
Fragen und Antworten auf der Seite der Landesregierung sowie die aktuelle Verordnung.
Die Passage unter §3 (1) und (2) Ergänzung nach 3. , die den Vereinssport in der Öffentlichkeit verbietet,
ist entfernt worden!
Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 09.06.2020.