Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab dem 11. Mai
- Pressestelle Baden-Württemberg
- 10. Mai 2020
- 1 Min. Lesezeit

Bitte beachten, dass nur die öffentlichen und privaten Sportstätten freigegeben wurden - nicht der öffentliche Raum wie z. B. Wälder, Trimm-Dich-Pfade oder öffentliche Straßen!
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