
Hallensport ab dem 2. Juni möglich
Wiedereröffnung von Sportangeboten unter Auflagen und ab dem 2 Juni 2020. Fragen und Antworten auf der Seite der Landesregierung sowie die aktuelle Verordnung. Bitte beachten, dass nur die öffentlichen und privaten Sportstätten freigegeben wurden - nicht der öffentliche Raum wie z. B. Wälder, Trimm-Dich-Pfade oder öffentliche Straßen! Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 22.05.2020 für den Sport in Baden-Württemberg.

Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab dem 11. Mai
Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab dem 11. Mai 2020 und als PDF-Download Bitte beachten, dass nur die öffentlichen und privaten Sportstätten freigegeben wurden - nicht der öffentliche Raum wie z. B. Wälder, Trimm-Dich-Pfade oder öffentliche Straßen! Aktuelles immer auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg.

WIEDEREINSTIEG IN DAS VEREINSBASIERTE SPORTTREIBEN
!! Für die Sportartenspezifischen Belange verweisen wir unbedingt auf die Seite des DOSB !!